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Friedhöfe
Die Stadt Sassenberg unterhält drei Friedhöfe, und zwar im Stadtteil Sassenberg die Friedhöfe an den Friedhofhofstraße und an der Düsbergstraße sowie im Stadtteil Füchtorf den Friedhof an der Ravensberger Straße.
Auf den Friedhöfen gibt es die Möglichkeit, die Verstorbenen in verschiedenen Gräbern beizusetzen. An den Grabstätten können Rechte (z. B. Nutzungsrechte) nach der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Sassenberg erworben werden.
a) Reihengrabstätten,
b) Urnenreihengrabstätten,
c) Gemeinschaftsgrabstätten,
d) Wahlgrabstätten,
e) Urnenwahlgrabstätten
Die Grabstättenarten werden nachfolgend erläutert:
Reihengrabstätten
Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen und Aschenbeisetzungen die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an der Reihengrabstätte ist nicht möglich. Abs. 3 Satz 3 bleibt
unberührt.
Folgende Reihengrabstätten sind vorhanden:
a) Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten sowie die aus einem Schwangerschaftsabbruch stammende Leibesfrucht,
b) Reihengrabfelder für Verstorbene ab 6. Lebensjahr,
c) Reihengrabfelder inklusive Gedenkstein und Pflege auf dem Friedhof an der Friedhofstraße,
d) Urnenreihengrabfelder inklusive Gedenkstein und Pflege auf dem Friedhof Düsbergstraße und dem Friedhof Füchtorf
Wahlgrabstätten
Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen und Aschenbeisetzungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden nur anlässlich eines Todesfalles verliehen.
Folgende Wahlgrabstätten sind eingerichtet:
a) Wahlgrabfelder für Sargbestattung,
b) Urnenwahlgrabfelder auf dem Friedhof Düsbergstraße und dem Friedhof Füchtorf
Wahlgrabstätten werden einzeln oder für mehrere Grabstellen vergeben.
Nach Ablauf des Nutzungsrechtes einer Wahlgrabstätte kann das Nutzungsrecht auf Antrag für die gesamte Grabstätte gegen Zahlung einer Gebühr nach der jeweiligen Gebührensatzung erneuert werden. Entsprechendes gilt für die verbleibenden Grabstellen einer Grabstätte, sofern eine Rückgabe der übrigen Grabstelle/n erfolgt.
Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist für jeweils 5 Jahre ist möglich.
Gemeinschaftsgrabstätten
Gemeinschaftsgrabstätten sind Grabstätten für anonyme Erdbestattungen und Aschenbeisetzungen ohne individuelle Kennzeichnung und Gestaltungsmöglichkeiten.
Vergabe der Gräber
Die Vergabe der Gräber erfolgt im Auftrag der Stadt Sassenberg durch private Gartenbaubetriebe.
Für die Friedhöfe in Sassenberg ist zuständig:
> Blumen und Friedhofsgärtnerei Strickmann
Herr Heinz Josef Strickmann
Klingenhagen 21
48336 Sassenberg
Tel.: 02583 1422
Für den Friedhof in Füchtorf ist zuständig:
> Blumen & Floristik Horstmann
Frau Gertrud Horstmann
Ravensberger Str. 7
48336 Sassenberg/Füchtorf
Tel.: 05426 2332
www.blumenhorstmann.de
Bitte wenden Sie sich bei einem Sterbefall direkt an die Gartenbaubetriebe.
Rechtsgrundlagen
Kosten
- siehe Friedhofsgebührensatzung
Zuständige Organisationseinheit
- Amt 10 Hauptamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg
Es hilft Ihnen weiter
- Frau B. Kockmann
Tel: 02583 309-3020
E-Mail: kockmannb@sassenberg.de
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Die Stadt Sassenberg unterhält drei Friedhöfe, und zwar im Stadtteil Sassenberg die Friedhöfe an den Friedhofhofstraße und an der Düsbergstraße sowie im Stadtteil Füchtorf den Friedhof an der Ravensberger Straße.
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a) Reihengrabstätten,
b) Urnenreihengrabstätten,
c) Gemeinschaftsgrabstätten,
d) Wahlgrabstätten,
e) Urnenwahlgrabstätten
Die Grabstättenarten werden nachfolgend erläutert:
Reihengrabstätten
Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen und Aschenbeisetzungen die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an der Reihengrabstätte ist nicht möglich. Abs. 3 Satz 3 bleibt
unberührt.
Folgende Reihengrabstätten sind vorhanden:
a) Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten sowie die aus einem Schwangerschaftsabbruch stammende Leibesfrucht,
b) Reihengrabfelder für Verstorbene ab 6. Lebensjahr,
c) Reihengrabfelder inklusive Gedenkstein und Pflege auf dem Friedhof an der Friedhofstraße,
d) Urnenreihengrabfelder inklusive Gedenkstein und Pflege auf dem Friedhof Düsbergstraße und dem Friedhof Füchtorf
Wahlgrabstätten
Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen und Aschenbeisetzungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden nur anlässlich eines Todesfalles verliehen.
Folgende Wahlgrabstätten sind eingerichtet:
a) Wahlgrabfelder für Sargbestattung,
b) Urnenwahlgrabfelder auf dem Friedhof Düsbergstraße und dem Friedhof Füchtorf
Wahlgrabstätten werden einzeln oder für mehrere Grabstellen vergeben.
Nach Ablauf des Nutzungsrechtes einer Wahlgrabstätte kann das Nutzungsrecht auf Antrag für die gesamte Grabstätte gegen Zahlung einer Gebühr nach der jeweiligen Gebührensatzung erneuert werden. Entsprechendes gilt für die verbleibenden Grabstellen einer Grabstätte, sofern eine Rückgabe der übrigen Grabstelle/n erfolgt.
Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist für jeweils 5 Jahre ist möglich.
Gemeinschaftsgrabstätten
Gemeinschaftsgrabstätten sind Grabstätten für anonyme Erdbestattungen und Aschenbeisetzungen ohne individuelle Kennzeichnung und Gestaltungsmöglichkeiten.
Vergabe der Gräber
Die Vergabe der Gräber erfolgt im Auftrag der Stadt Sassenberg durch private Gartenbaubetriebe.
Für die Friedhöfe in Sassenberg ist zuständig:
> Blumen und Friedhofsgärtnerei Strickmann
Herr Heinz Josef Strickmann
Klingenhagen 21
48336 Sassenberg
Tel.: 02583 1422
Für den Friedhof in Füchtorf ist zuständig:
> Blumen & Floristik Horstmann
Frau Gertrud Horstmann
Ravensberger Str. 7
48336 Sassenberg/Füchtorf
Tel.: 05426 2332
www.blumenhorstmann.de
Bitte wenden Sie sich bei einem Sterbefall direkt an die Gartenbaubetriebe.
- siehe Friedhofsgebührensatzung
Frau
B.
Kockmann
302 (Rathaus, 1. Obergeschoss)