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Schülerunfallversicherung
Alle Schüler/innen sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII gegen Unfall versichert. Diese bezieht sich auf Personenschäden, nicht auf Sachschäden.
Der Versicherungsschutz umfasst alle Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen. Dazu gehören auch Unfälle bei der Teilnahme an Schulwanderungen und Schulfahrten, die als Schulveranstaltungen genehmigt worden sind, sowie Unfälle bei der Durchführung von Betriebspraktika und Betriebsbesichtigungen.
Unter den Versicherungschutz fallen vom Grundsatz her auch Schäden an Hilfsmitteln, wie z. B. Brillenschäden.
Rechtsgrundlagen
- Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG)
Zuständige Organisationseinheit
- Amt 10 Hauptamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Depenwisch
Tel: 02583 309-3060
E-Mail: depenwisch@sassenberg.de
Alle Schüler/innen sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII gegen Unfall versichert. Diese bezieht sich auf Personenschäden, nicht auf Sachschäden.
Der Versicherungsschutz umfasst alle Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen. Dazu gehören auch Unfälle bei der Teilnahme an Schulwanderungen und Schulfahrten, die als Schulveranstaltungen genehmigt worden sind, sowie Unfälle bei der Durchführung von Betriebspraktika und Betriebsbesichtigungen.
Unter den Versicherungschutz fallen vom Grundsatz her auch Schäden an Hilfsmitteln, wie z. B. Brillenschäden.
Herr
Depenwisch
306 (Rathaus, 1. Obergeschoss)