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Vaterschaftsanerkennung
Eine ganze Reihe von Willenserklärungen im Kindschaftsrecht werden erst dann rechtswirksam, wenn sie auch beurkundet sind. So verhält es sich auch mit der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung: Beides muss beurkundet werden.
Hier ist Ihnen das Standesamt der Stadt Sassenberg gerne behilflich. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Sollte von Ihnen eine Vaterschaftsanerkennung mit Sorgerechtserklärung gewünscht werden, ist der Antrag beim Jugendamt des Kreises Warendorf zu stellen.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Personalausweise
- Geburtsurkunde der Mutter
- Geburtsurkunde der anerkennenden Person
Von Fall zu Fall werden noch weitere Unterlagen notwendig. Wir geben Ihnen gerne vorab telefonisch Auskunft.
Zuständige Organisationseinheiten
- Standesamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg
- Amt 10 Hauptamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Depenwisch
Tel: 02583 309-3060
E-Mail: depenwisch@sassenberg.de
Eine ganze Reihe von Willenserklärungen im Kindschaftsrecht werden erst dann rechtswirksam, wenn sie auch beurkundet sind. So verhält es sich auch mit der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung: Beides muss beurkundet werden.
Hier ist Ihnen das Standesamt der Stadt Sassenberg gerne behilflich. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Sollte von Ihnen eine Vaterschaftsanerkennung mit Sorgerechtserklärung gewünscht werden, ist der Antrag beim Jugendamt des Kreises Warendorf zu stellen.
- Personalausweise
- Geburtsurkunde der Mutter
- Geburtsurkunde der anerkennenden Person
Von Fall zu Fall werden noch weitere Unterlagen notwendig. Wir geben Ihnen gerne vorab telefonisch Auskunft.
https://serviceportal.sassenberg.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/291/showHerr
Depenwisch
306 (Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Depenwisch
306 (Rathaus, 1. Obergeschoss)