BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Urkunden
Folgende Urkunden können Sie beim Standesamt der Stadt Sassenberg erhalten, wenn das Ereignis in Sassenberg beurkundet worden ist:
- Geburtsurkunde
- Sterbeurkunde
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- mehrsprachige internationale Urkunden
- beglaubigte Registerauszüge aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister
Für die Urkundenbestellung können Sie die unten aufgeführte Online-Funktion nutzen oder Sie wenden sich telefonisch an das Standesamt. Natürlich können Sie immer auch persönlich vorbeikommen.
Im Zuge der Geburtsbeurkundung bekommen Sie vom Standesamt auch noch weitere Unterlagen ausgehändigt. Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Stichwort Geburtsanmeldungen.
Hinweis:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz,
- Verwaltungsvorschriften
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW
Unterlagen
- Ihr Personalausweis, wenn Sie persönlich kommen
- Eine Kopie Ihres Personalausweises, wenn Sie eine Urkunde schriftlich anfordern
Kosten
- 10,00 € Urkunden (bei weiteren Ausfertigungen 50 % Ermäßigung)
- 10,00 € beglaubigte Registerauszüge (bei weiteren Ausfertigungen 50 % Ermäßigung)
Es entstehen Ihnen keine Gebühren, wenn es hierfür eine gesetzliche Regelung gibt: z.B. wenn Sie die Urkunden für die gesetzliche Rentenversicherung oder zum beantragen von Kindergeld benötigen.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
UrkundenbestellassistentZuständige Organisationseinheiten
- Standesamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg
- Amt 10 Hauptamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Depenwisch
Tel: 02583 309-3060
E-Mail: depenwisch@sassenberg.de
Folgende Urkunden können Sie beim Standesamt der Stadt Sassenberg erhalten, wenn das Ereignis in Sassenberg beurkundet worden ist:
- Geburtsurkunde
- Sterbeurkunde
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- mehrsprachige internationale Urkunden
- beglaubigte Registerauszüge aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister
Für die Urkundenbestellung können Sie die unten aufgeführte Online-Funktion nutzen oder Sie wenden sich telefonisch an das Standesamt. Natürlich können Sie immer auch persönlich vorbeikommen.
Im Zuge der Geburtsbeurkundung bekommen Sie vom Standesamt auch noch weitere Unterlagen ausgehändigt. Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Stichwort Geburtsanmeldungen.
Hinweis:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.
- Ihr Personalausweis, wenn Sie persönlich kommen
- Eine Kopie Ihres Personalausweises, wenn Sie eine Urkunde schriftlich anfordern
- 10,00 € Urkunden (bei weiteren Ausfertigungen 50 % Ermäßigung)
- 10,00 € beglaubigte Registerauszüge (bei weiteren Ausfertigungen 50 % Ermäßigung)
Es entstehen Ihnen keine Gebühren, wenn es hierfür eine gesetzliche Regelung gibt: z.B. wenn Sie die Urkunden für die gesetzliche Rentenversicherung oder zum beantragen von Kindergeld benötigen.
https://serviceportal.sassenberg.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/296/showHerr
Depenwisch
306 (Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Depenwisch
306 (Rathaus, 1. Obergeschoss)