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Jubiläen (Ehe- und Altersjubiläen)
Aufgrund von Beschlüssen des Rates bzw. Hauptausschusse wird zu folgenden Feierlichkeiten gratuliert:
Hochzeit:
- Goldene Hochzeit (50 Jahre)
- Diamantene Hochzeit (60 Jahre)
- Eiserne Hochzeit (65 Jahre)
- Gnadenhochzeit (70 Jahre)
- Kronjuwelen Hochzeit (75 Jahre)
Geburtstag:
- Vollendung des 85. Lebensjahres
- Vollendung des 90. Lebensjahres
- Ab dem 95. Lebensjahr wird zu jedem weiteren Lebensjahr gratuliert.
Zuständige Organisationseinheit
- Amt 10 Hauptamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Niemerg
Tel: 02583 309-3100
E-Mail: niemerg@sassenberg.de
Jubiläen (Ehe- und Altersjubiläen)
Aufgrund von Beschlüssen des Rates bzw. Hauptausschusse wird zu folgenden Feierlichkeiten gratuliert:
Hochzeit:
- Goldene Hochzeit (50 Jahre)
- Diamantene Hochzeit (60 Jahre)
- Eiserne Hochzeit (65 Jahre)
- Gnadenhochzeit (70 Jahre)
- Kronjuwelen Hochzeit (75 Jahre)
Geburtstag:
- Vollendung des 85. Lebensjahres
- Vollendung des 90. Lebensjahres
- Ab dem 95. Lebensjahr wird zu jedem weiteren Lebensjahr gratuliert.
Amt 10 Hauptamt
001 Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800
Frau
Niemerg
309 (Rathaus, 1. Obergeschoss)
02583 309-3100
niemerg@sassenberg.de