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Sozialer Wohnungsbau
Der Bereich sozialer Wohnungsbau umfasst im Wesentlichen die Beratung in allgemeinen Fragen zur Wohnungsbauförderung einschließlich Modernisierung, Wohnberechtigungen sowie die Wohnungsvermittlung.
Anträge auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung werden hier bereitgehalten und entgegen genommen. Die Anträge werden zuständigkeitshalber an den Kreis Warendorf weitergeleitet.
Neben der Wohnungsvermittlung für den sozialen Wohnungsbau erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund des § 4 Wohnungsgesetz NRW eine Wohnungsvermittlung für Einzelpersonen und Familien, die auf Grund ihrer sozialen Situation Hilfe bei der Wohnraumsuche benötigen. Hierzu werden aktuelle Listen über Wohnungssuchende und Wohnungsangebote geführt.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Amt 20 Kämmerei
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Kreienbaum
Tel: 02583 309-3110
E-Mail: kreienbaumr@sassenberg.de
Der Bereich sozialer Wohnungsbau umfasst im Wesentlichen die Beratung in allgemeinen Fragen zur Wohnungsbauförderung einschließlich Modernisierung, Wohnberechtigungen sowie die Wohnungsvermittlung.
Anträge auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung werden hier bereitgehalten und entgegen genommen. Die Anträge werden zuständigkeitshalber an den Kreis Warendorf weitergeleitet.
Neben der Wohnungsvermittlung für den sozialen Wohnungsbau erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund des § 4 Wohnungsgesetz NRW eine Wohnungsvermittlung für Einzelpersonen und Familien, die auf Grund ihrer sozialen Situation Hilfe bei der Wohnraumsuche benötigen. Hierzu werden aktuelle Listen über Wohnungssuchende und Wohnungsangebote geführt.
Wohnberechtigungsbescheinigung, Wohnungsvermittlung https://serviceportal.sassenberg.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/350/showFrau
Kreienbaum
311 (Rathaus, 1. Obergeschoss)