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Wohngeld
Wohngeld wird nach dem Wohngeldgesetz gewährt. Es handelt sich hier um einen Zuschuss zu den Kosten für eigengenutzten Wohnraum. Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet. Antragsberechtigt sind Mieter (Mietzuschuss) sowie Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung (Lastenzuschuss) sowie Heimbewohner/-innen, sofern die Voraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz vorliegen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner für das Land Nordrhein-Westfalen unnverbindlich ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ausfüllbare und mit Eingabehilfe versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Wohngeldantrag (Miet- und Lastenzuschuss)
- Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate einschl. Weihnachts- und Urlaubsgeld aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- Mietvertrag und Bescheinigung des Vermieters bzw. Nachweis der Belastungen bei Eigentum
- je nach Einzelfall weitere Unterlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Amt 20 Kämmerei
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Kreienbaum
Tel: 02583 309-3110
E-Mail: kreienbaumr@sassenberg.de
Wohngeld wird nach dem Wohngeldgesetz gewährt. Es handelt sich hier um einen Zuschuss zu den Kosten für eigengenutzten Wohnraum. Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet. Antragsberechtigt sind Mieter (Mietzuschuss) sowie Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung (Lastenzuschuss) sowie Heimbewohner/-innen, sofern die Voraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz vorliegen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner für das Land Nordrhein-Westfalen unnverbindlich ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ausfüllbare und mit Eingabehilfe versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
- Wohngeldantrag (Miet- und Lastenzuschuss)
- Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate einschl. Weihnachts- und Urlaubsgeld aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- Mietvertrag und Bescheinigung des Vermieters bzw. Nachweis der Belastungen bei Eigentum
- je nach Einzelfall weitere Unterlagen
Frau
Kreienbaum
311 (Rathaus, 1. Obergeschoss)