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Aussiedlerbetreuung
Spätaussiedler sind Personen deutscher Abstammung, die aus den Ländern Ost- und Südosteuropas, in die ihre Vorfahren vor mehreren hundert Jahren ausgewandert sind, nach Deutschland einreisen, um hier zu leben. Sie sind dann hier in Deutschland kraft Gesetzes Deutsche.
Gleiches gilt für ihre nichtdeutschen Ehegatten und Kinder. Rechtsgrundlage für die Aufnahme und Anerkennung dieser Personen ist das Bundesvertriebenengesetz (BVG).
Rechtsgrundlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Amt 50 Amt für soziale Angelegenheiten
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Helfers
Amtsleiter/in
Tel: 02583 309-3120
E-Mail: helfers@sassenberg.de
Spätaussiedler sind Personen deutscher Abstammung, die aus den Ländern Ost- und Südosteuropas, in die ihre Vorfahren vor mehreren hundert Jahren ausgewandert sind, nach Deutschland einreisen, um hier zu leben. Sie sind dann hier in Deutschland kraft Gesetzes Deutsche.
Gleiches gilt für ihre nichtdeutschen Ehegatten und Kinder. Rechtsgrundlage für die Aufnahme und Anerkennung dieser Personen ist das Bundesvertriebenengesetz (BVG).
Herr
Helfers
Amtsleiter/in
312 (Rathaus, 1. Obergeschoss)