BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Abwasserbeseitigung
Zur öffentlichen Abwasseranlage gehören alle von der Stadt selbst oder in ihrem Auftrag betriebenen Anlagen, die dem Sammeln, Fortleiten, Behandeln und Einleiten von Abwasser sowie dem Entwässern von Klärschlamm dienen.
Hier geht's zur: Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sassenberg
Zuständige Organisationseinheit
- Amt 60 Bauverwaltungsamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Venhaus
Tel: 02583 309-2060
E-Mail: venhaus@sassenberg.de
- Frau Kreimer
Tel: 02583 309-2070
E-Mail: kreimer@sassenberg.de
Abwasserbeseitigung
Zur öffentlichen Abwasseranlage gehören alle von der Stadt selbst oder in ihrem Auftrag betriebenen Anlagen, die dem Sammeln, Fortleiten, Behandeln und Einleiten von Abwasser sowie dem Entwässern von Klärschlamm dienen.
Hier geht's zur: Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sassenberg
Gebühren - Abwasserbeseitigung, Entwässerung, Gebühren - Entwässerung https://serviceportal.sassenberg.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/437/show Amt 60 Bauverwaltungsamt
001 Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-2040
Fax 02583 309-8800
Herr
Venhaus
206 (Rathaus, Erdgeschoss)
02583 309-2060
venhaus@sassenberg.de
Frau
Kreimer
207 (Rathaus, Erdgeschoss)
02583 309-2070
kreimer@sassenberg.de