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Kleinkläranlagen
Die Stadt Sassenberg betreibt die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen als öffentliche Einrichtung.
Die Entsorgung umfasst die Entleerung der Anlage sowie Abfuhr und Behandlung der Anlageninhalte. Die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlage erfolgt nach Bedarf, jeoch mindestens einmal pro Jahr. Der Grundstückseigentümer hat das Vorhandensein von Kläranlagen und abflusslosen Gruben anzuzeigen.
Rechtsgrundlagen
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Zuständige Organisationseinheit
- Amt 60 Bauverwaltungsamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg
Die Stadt Sassenberg betreibt die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen als öffentliche Einrichtung.
Die Entsorgung umfasst die Entleerung der Anlage sowie Abfuhr und Behandlung der Anlageninhalte. Die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlage erfolgt nach Bedarf, jeoch mindestens einmal pro Jahr. Der Grundstückseigentümer hat das Vorhandensein von Kläranlagen und abflusslosen Gruben anzuzeigen.