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Bauantrag
Sie möchten bauen? Sofern es sich nicht um ein genehmigungsfreigestelltes Bauvorhaben nach § 67 BauO NRW handelt, ist ein Bauantrag an den Kreis Warendorf zu richten. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Verfahren, zu den jeweiligen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, und zu den Unterlagen, die Sie benötigen, finden Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf unter den Stichworten zum Thema Bauantrag. Hier finden Sie auch interaktive Formulare, die Sie direkt am PC bearbeiten können.
Vor Einreichung des Bauantrages kann zu planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen des Bauvorhabens ein sogenannter "Vorbescheid" beantragt werden. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf unter den Stichworten zum Thema Bauvoranfrage.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Amt 60 Bauverwaltungsamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Matthes
Tel: 02583 309-2031
E-Mail: matthes@sassenberg.de
- Frau Rylka
Tel: 02583 309-2030
E-Mail: rylka@sassenberg.de
Bauantrag
Sie möchten bauen? Sofern es sich nicht um ein genehmigungsfreigestelltes Bauvorhaben nach § 67 BauO NRW handelt, ist ein Bauantrag an den Kreis Warendorf zu richten. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Verfahren, zu den jeweiligen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, und zu den Unterlagen, die Sie benötigen, finden Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf unter den Stichworten zum Thema Bauantrag. Hier finden Sie auch interaktive Formulare, die Sie direkt am PC bearbeiten können.
Sie möchten bauen? Sofern es sich nicht um ein genehmigungsfreigestelltes Bauvorhaben nach § 67 BauO NRW handelt, ist ein Bauantrag an den Kreis Warendorf zu richten. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Verfahren, zu den jeweiligen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, und zu den Unterlagen, die Sie benötigen, finden Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf unter den Stichworten zum Thema Bauantrag. Hier finden Sie auch interaktive Formulare, die Sie direkt am PC bearbeiten können.
Vor Einreichung des Bauantrages kann zu planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen des Bauvorhabens ein sogenannter "Vorbescheid" beantragt werden. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf unter den Stichworten zum Thema Bauvoranfrage.
Amt 60 Bauverwaltungsamt
001 Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-2040
Fax 02583 309-8800
Frau
Matthes
203 (Rathaus, Erdgeschoss)
02583 309-2031
matthes@sassenberg.de
Frau
Rylka
203 (Rathaus, Erdgeschoss)
02583 309-2030
rylka@sassenberg.de