BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
An-, Ab- und Ummeldungen bei der Meldebehörde
Wer seinen Wohnort wechselt, muss sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Einzug in eine Wohnung beim Meldeamt der Stadt Sassenberg persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person anmelden bzw. ummelden. Zuständig ist das Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes. Die benötigten Unterlagen gelten für die Anmeldung und Ummeldung gleichermaßen.
- Anmeldung – Bei Zuzug von außerhalb in eine andere Gemeinde/Stadt
- Ummeldung – Bei Umzug innerhalb einer Gemeinde/Stadt
Hinweis:
Erst wenn Sie Ihre Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erledigt haben, können Sie weitere Behörden wie Zulassungsstelle, Finanzamt etc. informieren.
Unterlagen
- Personalausweis
- Reisepass, wenn Sie einen besitzen
- Meldeformular
- Wohnungsgeberbescheinigung (vom Vermieter ausgefüllt und unterzeichnet)
Zuständige Organisationseinheit
- Amt 60 Bauverwaltungsamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Rabe
Tel: 02583 309-2090
E-Mail: rabe@sassenberg.de
- Herr M. Kockmann
Tel: 02583 309-2100
E-Mail: kockmann@sassenberg.de
Wer seinen Wohnort wechselt, muss sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Einzug in eine Wohnung beim Meldeamt der Stadt Sassenberg persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person anmelden bzw. ummelden. Zuständig ist das Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes. Die benötigten Unterlagen gelten für die Anmeldung und Ummeldung gleichermaßen.
- Anmeldung – Bei Zuzug von außerhalb in eine andere Gemeinde/Stadt
- Ummeldung – Bei Umzug innerhalb einer Gemeinde/Stadt
Hinweis:
Erst wenn Sie Ihre Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erledigt haben, können Sie weitere Behörden wie Zulassungsstelle, Finanzamt etc. informieren.
- Personalausweis
- Reisepass, wenn Sie einen besitzen
- Meldeformular
- Wohnungsgeberbescheinigung (vom Vermieter ausgefüllt und unterzeichnet)
Frau
Rabe
209 (Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
M.
Kockmann
210 (Rathaus, Erdgeschoss)