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Märkte
Veranstaltung von Märkten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Für die Festsetzung wird je nach Größe und Art des Marktes eine Vorlaufzeit von ca. vier Wochen benötigt.
Vor der Festsetzung eines Marktes melden Sie sich gerne bei dem aufgeführten Ansprechpartner.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Detaillierte Zeichnung/Anzahl Verkaufsstände/Marktstände
Kosten
- zwischen 50,00 € - 500,00 €
Zuständige Organisationseinheit
- Amt 60 Bauverwaltungsamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Lüffe
Tel: 02583 309-2120
E-Mail: lueffe@sassenberg.de
Märkte
Veranstaltung von Märkten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Für die Festsetzung wird je nach Größe und Art des Marktes eine Vorlaufzeit von ca. vier Wochen benötigt.
Vor der Festsetzung eines Marktes melden Sie sich gerne bei dem aufgeführten Ansprechpartner.
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Detaillierte Zeichnung/Anzahl Verkaufsstände/Marktstände
- zwischen 50,00 € - 500,00 €
Amt 60 Bauverwaltungsamt
001 Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-2040
Fax 02583 309-8800
Herr
Lüffe
212 (Rathaus, Erdgeschoss)
02583 309-2120
lueffe@sassenberg.de