Die Stadt Sassenberg unterhält drei Friedhöfe, und zwar im Stadtteil Sassenberg die Friedhöfe an der Friedhofstraße und an der Düsbergstraße sowie im Stadtteil Füchtorf den Friedhof an der Ravensberger Straße.

Auf den Friedhöfen gibt es die Möglichkeit, die Verstorbenen in verschiedenen Gräbern beizusetzen. An den Grabstätten können Nutzungsrechte nach der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Sassenberg erworben werden.

a) Reihengrabstätten,
b) Urnenreihengrabstätten,
c) Gemeinschaftsgrabstätten,
d) Wahlgrabstätten,
e) Urnenwahlgrabstätten

Die Grabstättenarten werden nachfolgend erläutert:
 
Reihengrabstätten
Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen und Aschenbeisetzungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an der Reihengrabstätte ist nicht möglich. Abs. 3 Satz 3 bleibt
unberührt.

Folgende Reihengrabstätten sind vorhanden:

a) Reihengräber für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten sowie die aus einem Schwangerschaftsabbruch stammende Leibesfrucht,
b) Reihengräber für Verstorbene ab 6. Lebensjahr,
c) Reihengräber inklusive Gedenkstein und Pflege auf dem Friedhof an der Friedhofstraße (nur Sargbestattungen),
d) Urnenreihengrabfelder inklusive Gedenkstein und Pflege auf dem Friedhof Düsbergstraße und dem Friedhof Füchtorf

 
Wahlgrabstätten
Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen und Aschenbeisetzungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird, das aber nur anlässlich eines Todesfalles.
 
Folgende Wahlgrabstätten sind eingerichtet:

a) Wahlgräber für Sargbestattung und Urnenbeisetzung,
b) Urnenwahlgräber auf allen drei Friedhöfen.
 
Wahlgrabstätten werden einzeln oder für mehrere Grabstellen vergeben.

Nach Ablauf des Nutzungsrechtes einer Wahlgrabstätte kann das Nutzungsrecht auf Antrag für die gesamte Grabstätte gegen Zahlung einer Gebühr nach der jeweiligen Gebührensatzung erneuert werden. Entsprechendes gilt für die verbleibenden Grabstellen einer Grabstätte, sofern  eine Rückgabe der übrigen Grabstelle/n erfolgt.
Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist für 5 Jahre, 10 Jahre, 15 Jahre... möglich, wenn kein Sterbefall eintritt.

Gemeinschaftsgrabstätten
Gemeinschaftsgrabstätten sind Grabstätten für anonyme Erdbestattungen und Aschenbeisetzungen ohne individuelle Kennzeichnung und Gestaltungsmöglichkeiten.


Vergabe der Gräber

Die Vergabe der Gräber erfolgt im Auftrag der Stadt Sassenberg:

Friedhöfe in Sassenberg:

> Blumen und Friedhofsgärtnerei Strickmann
   Herr Heinz Josef Strickmann
   Klingenhagen 21
   48336 Sassenberg
   Tel.: 02583 1422

Friedhof in Füchtorf:

> Friedhofsgärtner: 
   Ralf Lünstroth und Marcel Sendker
   Tel.: 0175/8146880
   E-Mail: friedhofsgaertner@sassenberg.de 

Bitte wenden Sie sich bei einem Sterbefall direkt an den Gartenbaubetrieb bzw. die Friedhofsgärtner. 

Zuständige Stelle

Amt 10 Hauptamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg

Ansprechpartner

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