Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung im Kreis Warendorf benötigen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein, welcher in Nordrhein-Westfalen ausgestellt wurde. Über die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines entscheidet der Kreis Warendorf. Bitte wenden Sie sich an:

Kreis Warendorf
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581/53-0
Telefax: 02581/53-1099
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Internet: www.kreis-warendorf.de

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Wohnberechtigungsschein

Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung im Kreis Warendorf benötigen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein, welcher in Nordrhein-Westfalen ausgestellt wurde. Über die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines entscheidet der Kreis Warendorf. Bitte wenden Sie sich an:

Kreis Warendorf
Waldenburger Str. 2
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Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

Frau

Freye

311 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02583 309-3110
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