Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung im Kreis Warendorf benötigen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein, welcher in Nordrhein-Westfalen ausgestellt wurde. Über die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines entscheidet der Kreis Warendorf. Bitte wenden Sie sich an:

Kreis Warendorf
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581/53-0
Telefax: 02581/53-1099
E-Mail: verwaltung@kreis-warendorf.de
Internet: www.kreis-warendorf.de

PDF-Dokumente zum Download über das Serviceportal des Kreises Warendorf. 

Zuständige Stelle

Amt 50 Amt für soziale Angelegenheiten
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg