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Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe über das Jobcenter, wenn Sie entweder Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) bezie­hen oder Wohngeld bzw. Kinderzuschlag erhalten.

Auf der Homepage des Jobcenters des Kreises Warendorf finden Sie weiterführende Informationen für Antragstellende sowie Schulen und Anbietende. (Sie werden automatisch weitergeleitet)

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