Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe über das Jobcenter, wenn Sie entweder Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) bezie­hen oder Wohngeld bzw. Kinderzuschlag erhalten.

Auf der Homepage des Jobcenters des Kreises Warendorf finden Sie weiterführende Informationen für Antragstellende sowie Schulen und Anbietende. (Sie werden automatisch weitergeleitet)

Zuständige Stelle

Amt 50 Amt für soziale Angelegenheiten
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg

02583 309-0
02583 309-8800

Ansprechpartner

Verwandte Dienstleistungen

Bildung und Teilhabe

 

Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe über das Jobcenter, wenn Sie entweder Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) bezie­hen oder Wohngeld bzw. Kinderzuschlag erhalten.

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https://serviceportal.sassenberg.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/22791/show
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Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

Frau

Freye

311 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02583 309-3110
freye@sassenberg.de