Naturschutzgebiete sind besonders wertvolle und landschaftstypische Landschaftsbestandteile. Sie werden zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensräumen bestimmter, schützenswerter Tier- und Pflanzenarten ausgewiesen. Als Naturschutzgebiete werden ebenfalls Gebiete gesichert, die aufgrund ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit besonders hervortreten. Zu jedem Schutzgebiet gibt es Regelungen, in denen der Schutzzweck sowie die jeweiligen Ge- und Verbote aufgelistet sind.

Auf dem Gebiet der Stadt Sassenberg sind zwei Naturschutzgebiete vorhanden:

  • Füchtorfer Moor (187 ha)
  • Tiergarten und Schachblumenwiese (91 ha).

Die Ausweisung dieser Naturschutzgebiete erfolgte durch die Bezirksregierung Münster als Obere Landschaftsbehörde. Für die Betreuung und Entwicklung ist der Kreis Warendorf als Untere Landschaftsbehörde zuständig. Die dortige Ansprechpartnerin ist:

Zuständige Stelle

Amt 10 Hauptamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg

Ansprechpartner