Sportanlagen
Die Bereitstellung von Sportanlagen bzw. Sportstätten durch Städte und Gemeinden ist eine freiwillige kommunale Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger.
Grundsätzlich kann man unterscheiden zwischen Turn- bzw. Sporthallen, Sportplätzen und Sondersportanlagen. Neben Sportstätten in öffentlicher Hand gibt es vereins- bzw. verbandseigene Sportanlagen und solche in Privathand. Art und Anzahl sind u.a. abhängig vom Bedarf, von lokalen Gegebenheiten und ggfs. auch von geografischen Voraussetzungen.
Zur Grundausstattung an Sportstätten gehören i.d.R. Sportplätze und Sporthallen. Diese befinden sich meistens in öffentlicher Hand. Die Bereitstellung kommunaler Sportanlagen für den Vereinssport kann unentgeltlich oder gegen Entgelt erfolgen. Eine weitere Alternative ist die Bereitstellung gegen Übertragung der Bewirtschaftung durch Vereine.