Wenn Sie eine Ausbildung/Lehre beginnen bevor Sie 18 Jahre alt geworden sind, müssen Sie nach dem Jugendschutzgesetz zunächst einen Arzt aufsuchen, der Ihre Berufstauglichkeit prüft.

Hierzu benötigen Sie einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein), den Sie beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Sassenberg erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Sassenberg haben.

Mit diesem Untersuchungsberechtigungsschein können Sie zu einem Arzt Ihrer Wahl gehen. Die entstehenden Kosten werden dem Arzt dann durch das Gesundheitsamt erstattet.

Wenn Sie persönlich vorbeikommen und Ihre Ausweispapiere vorlegen, wird Ihnen der UB-Schein sofort ausgehändigt. Das gleiche gilt für Ihre Eltern.

Wenn Sie den Untersuchungsberechtigungsschein schriftlich oder telefonisch beantragen, denken Sie bitte daran, dass die Mitarbeiter/innen des Einwohnermeldeamtes in jedem Fall eine Kopie Ihres Ausweises benötigen. 

Unterlagen

  • Ausweispapiere
Untersuchungsberechtigungsschein

Wenn Sie eine Ausbildung/Lehre beginnen bevor Sie 18 Jahre alt geworden sind, müssen Sie nach dem Jugendschutzgesetz zunächst einen Arzt aufsuchen, der Ihre Berufstauglichkeit prüft.

Hierzu benötigen Sie einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein), den Sie beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Sassenberg erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Sassenberg haben.

Mit diesem Untersuchungsberechtigungsschein können Sie zu einem Arzt Ihrer Wahl gehen. Die entstehenden Kosten werden dem Arzt dann durch das Gesundheitsamt erstattet.

Wenn Sie persönlich vorbeikommen und Ihre Ausweispapiere vorlegen, wird Ihnen der UB-Schein sofort ausgehändigt. Das gleiche gilt für Ihre Eltern.

Wenn Sie den Untersuchungsberechtigungsschein schriftlich oder telefonisch beantragen, denken Sie bitte daran, dass die Mitarbeiter/innen des Einwohnermeldeamtes in jedem Fall eine Kopie Ihres Ausweises benötigen. 

  • Ausweispapiere
https://serviceportal.sassenberg.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/27540/show
Amt 60 Bauverwaltungsamt
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

Frau

Rabe

209 (Rathaus, Erdgeschoss)

02583 309-2090
rabe@sassenberg.de

Herr

M.

Kockmann

210 (Rathaus, Erdgeschoss)

02583 309-2100
kockmann@sassenberg.de