Die Abholung von Sperrmüll in der Stadt Sassenberg erfolgt auf Anforderung. Hierzu ist jeweils im Abfallkalender der Stadt Sassenberg eine Doppelkarte für die Anmeldung zur Sperrmüllabfuhr enthalten.

Im Hinblick auf die Organisation der Abfuhren sind Angaben zu Art und Menge des Sperrmülls erforderlich.

Der Termin für die Abfuhr wird Ihnen umgehend per E-Mail mitgeteilt. Stellen Sie bitte den Sperrmüll zum Abfuhrtag bis 06:00 Uhr geordnet an den Straßenrand bzw. auf den Bürgersteig.

Hierbei ist darauf zu achten, dass keine Gefährdung des Straßenverkehrs sowie von Passanten eintritt.


Zum Sperrmüll gehören:

Gegenstände aus Haushaltungen, die wegen Umfang, Gewicht oder Menge nicht in die Restabfalltonne eingefüllt werden können, wie z. B.
- Möbel
- Matratzen
- sperrige Haushalts- und Gartengeräte
- Teppiche und Fußbodenbeläge
- Wannen
- Kisten, Koffer und ähnliches.

Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich lediglich um haushaltsübliche Mengen (ca. 2 – 3 m³) handeln darf.

Nicht zum Sperrmüll gehören:
- Elektrogeräte
- sperrige Metallabfälle
- gefüllte Behältnisse (Säcke, Kisten, Kartons)
- Bauelemente, Bauschutt z. B. Türen, Fenster, Keramik
- sperrige Gartenabfälle

Hinweis:
Elektrogroßgeräte sowie Metallabfälle können Sie am Recyclinghof der Stadt Sassenberg zu den bekannten Öffnungszeiten abgeben oder online zur Abholung unter "Elektroschrott Online anmelden" anmelden.


Sperrmüll Online-Anmeldung


Die Abholung von Sperrmüll in der Stadt Sassenberg erfolgt auf Anforderung. Hierzu ist jeweils im Abfallkalender der Stadt Sassenberg eine Doppelkarte für die Anmeldung zur Sperrmüllabfuhr enthalten.

Im Hinblick auf die Organisation der Abfuhren sind Angaben zu Art und Menge des Sperrmülls erforderlich.

Der Termin für die Abfuhr wird Ihnen umgehend per E-Mail mitgeteilt. Stellen Sie bitte den Sperrmüll zum Abfuhrtag bis 06:00 Uhr geordnet an den Straßenrand bzw. auf den Bürgersteig.

Hierbei ist darauf zu achten, dass keine Gefährdung des Straßenverkehrs sowie von Passanten eintritt.


Zum Sperrmüll gehören:

Gegenstände aus Haushaltungen, die wegen Umfang, Gewicht oder Menge nicht in die Restabfalltonne eingefüllt werden können, wie z. B.
- Möbel
- Matratzen
- sperrige Haushalts- und Gartengeräte
- Teppiche und Fußbodenbeläge
- Wannen
- Kisten, Koffer und ähnliches.

Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich lediglich um haushaltsübliche Mengen (ca. 2 – 3 m³) handeln darf.

Nicht zum Sperrmüll gehören:
- Elektrogeräte
- sperrige Metallabfälle
- gefüllte Behältnisse (Säcke, Kisten, Kartons)
- Bauelemente, Bauschutt z. B. Türen, Fenster, Keramik
- sperrige Gartenabfälle

Hinweis:
Elektrogroßgeräte sowie Metallabfälle können Sie am Recyclinghof der Stadt Sassenberg zu den bekannten Öffnungszeiten abgeben oder online zur Abholung unter "Elektroschrott Online anmelden" anmelden.


Sperrmüll, Müll, Elektro, Abfall https://serviceportal.sassenberg.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2912/show
Amt 60 Bauverwaltungsamt
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

Herr

Venhaus

206 (Rathaus, Erdgeschoss)

02583 309-2060
venhaus@sassenberg.de

Frau

Dürksen

202 (Rathaus, Erdgeschoss)

02583 309-2020
duerksen@sassenberg.de