Beim Verkauf von städtischen Grundstücken erfolgt die Vergabe nach aktuell vom zuständigen Gremium des Rates erlassenen Kriterien. Neue Vergaberichtlinien werden erlassen, wenn wieder städtische Baugrundstücke veräußert werden.

Grundstücksinteressenten melden sich bitte bei dem aufgeführten Ansprechpartner.