Jubiläen (Ehe- und Altersjubiläen)
Aufgrund von Beschlüssen des Rates bzw. Hauptausschusse wird zu folgenden Feierlichkeiten gratuliert:
Hochzeit:
- Goldene Hochzeit (50 Jahre)
- Diamantene Hochzeit (60 Jahre)
- Eiserne Hochzeit (65 Jahre)
- Gnadenhochzeit (70 Jahre)
- Kronjuwelen Hochzeit (75 Jahre)
Geburtstag:
- Vollendung des 85. Lebensjahres
- Vollendung des 90. Lebensjahres
- Ab dem 95. Lebensjahr wird zu jedem weiteren Lebensjahr gratuliert.