Aufgrund von Beschlüssen des Rates bzw. Hauptausschusse wird zu folgenden Feierlichkeiten gratuliert:

Hochzeit:

  • Goldene Hochzeit (50 Jahre)
  • Diamantene Hochzeit (60 Jahre)
  • Eiserne Hochzeit (65 Jahre)
  • Gnadenhochzeit (70 Jahre)
  • Kronjuwelen Hochzeit (75 Jahre)

Geburtstag:

  • Vollendung des 85. Lebensjahres
  • Vollendung des 90. Lebensjahres
  • Ab dem 95. Lebensjahr wird zu jedem weiteren Lebensjahr gratuliert.

Zuständige Stelle

Amt 10 Hauptamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg

Ansprechpartner