Der Neubau oder der Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, der Aus- und Umbau eigengenutzter Wohngebäude, die Anpassung vorhandenen Wohnraumes an die besonderen Bedürfnisse von Schwerbehinderten sowie der Neubau von Miet- und Genossenschaftswohnungen können mit zinsgünstigen Baudarlehen des Landes NRW gefördert werden. Für die Bewilligung dieser Landesmittel ist für den Bereich der Stadt Sassenberg der Landrat des Kreises Warendorf zuständig. Für diese Dienstleistung wenden Sie sich daher bitte an den Kreis Warendorf.

Städtische Fördermittel für den Wohnungsbau stehen derzeit nicht zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Amt 50 Amt für soziale Angelegenheiten
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg

02583 309-0
02583 309-8800

Wohnungsbauförderung


Der Neubau oder der Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, der Aus- und Umbau eigengenutzter Wohngebäude, die Anpassung vorhandenen Wohnraumes an die besonderen Bedürfnisse von Schwerbehinderten sowie der Neubau von Miet- und Genossenschaftswohnungen können mit zinsgünstigen Baudarlehen des Landes NRW gefördert werden. Für die Bewilligung dieser Landesmittel ist für den Bereich der Stadt Sassenberg der Landrat des Kreises Warendorf zuständig. Für diese Dienstleistung wenden Sie sich daher bitte an den Kreis Warendorf.

Städtische Fördermittel für den Wohnungsbau stehen derzeit nicht zur Verfügung.

https://serviceportal.sassenberg.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/339/show
Amt 50 Amt für soziale Angelegenheiten
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800