Der Neubau oder der Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, der Aus- und Umbau eigengenutzter Wohngebäude, die Anpassung vorhandenen Wohnraumes an die besonderen Bedürfnisse von Schwerbehinderten sowie der Neubau von Miet- und Genossenschaftswohnungen können mit zinsgünstigen Baudarlehen des Landes NRW gefördert werden. Für die Bewilligung dieser Landesmittel ist für den Bereich der Stadt Sassenberg der Landrat des Kreises Warendorf zuständig. Für diese Dienstleistung wenden Sie sich daher bitte an den Kreis Warendorf.

Städtische Fördermittel für den Wohnungsbau stehen derzeit nicht zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Amt 50 Amt für soziale Angelegenheiten
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg