Wohngeld
Wohngeld wird nach dem Wohngeldgesetz gewährt. Es handelt sich hier um einen Zuschuss zu den Kosten für eigengenutzten Wohnraum. Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet. Antragsberechtigt sind Mieter (Mietzuschuss) sowie Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung (Lastenzuschuss) sowie Heimbewohner/-innen, sofern die Voraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz vorliegen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner für das Land Nordrhein-Westfalen unverbindlich ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ausfüllbare und mit Eingabehilfe versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis: Geänderte Öffnungzeiten der Wohngeldstelle
Montag | nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | 8:30 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | 8:30 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr |
Freitag | nur nach Terminvereinbarung |
Unterlagen
- Wohngeldantrag (Miet- und Lastenzuschuss)
- Verdienstabrechnungen der letzten drei Monate einschl. Weihnachts- und Urlaubsgeld aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- Mietvertrag bzw. Nachweis der Belastungen bei Eigentum
- je nach Einzelfall weitere Unterlagen