Die Grundsteuer gehört zu den sogenannten Realsteuern. Es handelt sich um eine Objektsteuer, deren Festsetzung von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen unabhängig ist. Für die Höhe der Grundsteuer sind die Beschaffenheit und der Wert des Grundstücks sowie die Baulichkeiten entscheidend. Maßgebend ist derzeit der Einheitswert eines Grundstücks nach den Wertverhältnissen von 1964. Zahlungspflichtig ist grundsätzlich der Eigentümer bzw. die Eigentümerin.