Hilfen zur Erziehung sind Aufgaben und Leistungen des Jugendamtes, um Eltern und andere Erziehungsberechtigte in ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen, zu beraten und Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen. Junge Menschen sollen so in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert und Benachteiligungen vermieden oder abgebaut werden. Den Anspruch auf Hilfe haben die Sorgeberechtigten, da diese nach dem Grundgesetz das Recht und die Pflicht haben, ihre Kinder zu erziehen. Art und Umfang der Hilfe richtet sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; das engere soziale Umfeld des Kindes oder Jugendlichen soll dabei einbezogen sein.

Angestrebt wird eine individuell zugeschnittene, fachlich begründete und von den Eltern und Kindern getragene Entscheidung. Die Hilfe zur Erziehung soll die erzieherische Kompetenz der Eltern fördern und den Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung ihrer Probleme helfen.

Die Angebote, die das Jugendamt vermittelt oder selbst anbietet, unterstützen, ergänzen, entlasten oder ersetzen die Erziehung eines Kindes in der Familie.

Ansprechpartner ist das Jugendamt des Kreises Warendorf.

Zuständige Stelle

Amt 50 Amt für soziale Angelegenheiten
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg

02583 309-0
02583 309-8800

Erziehungshilfe


Hilfen zur Erziehung sind Aufgaben und Leistungen des Jugendamtes, um Eltern und andere Erziehungsberechtigte in ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen, zu beraten und Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen. Junge Menschen sollen so in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert und Benachteiligungen vermieden oder abgebaut werden. Den Anspruch auf Hilfe haben die Sorgeberechtigten, da diese nach dem Grundgesetz das Recht und die Pflicht haben, ihre Kinder zu erziehen. Art und Umfang der Hilfe richtet sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; das engere soziale Umfeld des Kindes oder Jugendlichen soll dabei einbezogen sein.

Angestrebt wird eine individuell zugeschnittene, fachlich begründete und von den Eltern und Kindern getragene Entscheidung. Die Hilfe zur Erziehung soll die erzieherische Kompetenz der Eltern fördern und den Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung ihrer Probleme helfen.

Die Angebote, die das Jugendamt vermittelt oder selbst anbietet, unterstützen, ergänzen, entlasten oder ersetzen die Erziehung eines Kindes in der Familie.

Ansprechpartner ist das Jugendamt des Kreises Warendorf.

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Amt 50 Amt für soziale Angelegenheiten
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800