Zur öffentlichen Abwasseranlage gehören alle von der Stadt selbst oder in ihrem Auftrag betriebenen Anlagen, die dem Sammeln, Fortleiten, Behandeln und Einleiten von Abwasser sowie dem Entwässern von Klärschlamm dienen.

Hier geht's zur: Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sassenberg

Abwasserbeseitigung


Zur öffentlichen Abwasseranlage gehören alle von der Stadt selbst oder in ihrem Auftrag betriebenen Anlagen, die dem Sammeln, Fortleiten, Behandeln und Einleiten von Abwasser sowie dem Entwässern von Klärschlamm dienen.

Hier geht's zur: Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sassenberg

Gebühren - Abwasserbeseitigung, Entwässerung, Gebühren - Entwässerung https://serviceportal.sassenberg.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/437/show
Amt 60 Bauverwaltungsamt
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

Herr

Venhaus

206 (Rathaus, Erdgeschoss)

02583 309-2060
venhaus@sassenberg.de

Frau

Kreimer

207 (Rathaus, Erdgeschoss)

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kreimer@sassenberg.de