Zur öffentlichen Abwasseranlage gehören alle von der Stadt selbst oder in ihrem Auftrag betriebenen Anlagen, die dem Sammeln, Fortleiten, Behandeln und Einleiten von Abwasser sowie dem Entwässern von Klärschlamm dienen.

Hier geht's zur: Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sassenberg