Die Stadt Sassenberg betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen. 

Die Reinigung umfasst die Straßenreinigung sowie die Winterwartung der Gehwege und der Fahrbahn.

Die Reinigungspflicht der Stadt beinhaltet als Winterwartung insbesondere das Schneeräumen sowie das Bestreuen an den gefährlichen Stellen der verkehrswichtigen Straßen bei Schnee- und Eisglätte.

Generell wird die Winterwartung der Gehwege den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen.

Die Reinigung der Fahrbahn wird den im Straßenverzeichnis kenntlich gemachten Straßen den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt.

Zuständige Stelle

Amt 60 Bauverwaltungsamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg

Ansprechpartner