Die Stadt Sassenberg betreibt die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen als öffentliche Einrichtung. 

Die Entsorgung umfasst die Entleerung der Anlage sowie Abfuhr und Behandlung der Anlageninhalte. Die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlage erfolgt nach Bedarf, jeoch mindestens einmal pro Jahr. Der Grundstückseigentümer hat das Vorhandensein von Kläranlagen und abflusslosen Gruben anzuzeigen.

Zuständige Stelle

Amt 60 Bauverwaltungsamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg

02583 309-0
02583 309-8800

Dokumente

Kleinkläranlagen


Die Stadt Sassenberg betreibt die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen als öffentliche Einrichtung. 

Die Entsorgung umfasst die Entleerung der Anlage sowie Abfuhr und Behandlung der Anlageninhalte. Die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlage erfolgt nach Bedarf, jeoch mindestens einmal pro Jahr. Der Grundstückseigentümer hat das Vorhandensein von Kläranlagen und abflusslosen Gruben anzuzeigen.

https://serviceportal.sassenberg.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/439/show
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Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800