Hausnummern dienen der Referenzierung von Gebäuden in einer Straße und werden amtlich vergeben. Die Stadt Sassenberg vergibt Hausnummern auf Antrag des Grundstückseigentümers, des Erbbauberechtigten oder eines Bevollmächtigten sowie bei Neubauten im Rahmen des Baugenehmigungsvefahrens.

Für die Beantragung einer Hausnummer ist ein formloser Antrag mit folgenden Angaben notwendig:

  • Eigentümeradresse
  • Flurstücksnummer und Gemarkung
  • Straßenbezeichnung an der das Grundstück liegt
  • Lageplan (Katasterplan mit Flurstück und Gemarkung) mit Darstellung des Gebäudes
  • Kennzeichnung des Einganges bzw. der Eingänge.

Die Antragstellung kann per Post, Fax, Email oder persönlich erfolgen.

Bei Neubauten wird der Hausnummernantrag automatisch vergeben. Die Vergabe erfolgt aber erst nach Erteilung der Baugenehmigung bzw. nach Abschluss des Anzeigeverfahrens.

Zuständige Stelle

Amt 60 Bauverwaltungsamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg

Ansprechpartner