Sie möchten bauen? Sofern es sich nicht um ein genehmigungsfreigestelltes Bauvorhaben nach § 67 BauO NRW handelt, ist ein Bauantrag an den Kreis Warendorf zu richten. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Verfahren, zu den jeweiligen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, und zu den Unterlagen, die Sie benötigen, finden Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf unter den Stichworten zum Thema Bauantrag. Hier finden Sie auch interaktive Formulare, die Sie direkt am PC bearbeiten können.


Vor Einreichung des Bauantrages kann zu planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen des Bauvorhabens ein sogenannter "Vorbescheid" beantragt werden. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf unter den Stichworten zum Thema Bauvoranfrage.

Bauantrag

Sie möchten bauen? Sofern es sich nicht um ein genehmigungsfreigestelltes Bauvorhaben nach § 67 BauO NRW handelt, ist ein Bauantrag an den Kreis Warendorf zu richten. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Verfahren, zu den jeweiligen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, und zu den Unterlagen, die Sie benötigen, finden Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf unter den Stichworten zum Thema Bauantrag. Hier finden Sie auch interaktive Formulare, die Sie direkt am PC bearbeiten können.


Vor Einreichung des Bauantrages kann zu planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen des Bauvorhabens ein sogenannter "Vorbescheid" beantragt werden. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf unter den Stichworten zum Thema Bauvoranfrage.

https://serviceportal.sassenberg.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/453/show
Amt 60 Bauverwaltungsamt
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

Frau

Rylka

203 (Rathaus, Erdgeschoss)

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