Das Bauamt der Kreisverwaltung Warendorf bietet die Möglichkeit, den Bearbeitungsstand des Bauantrages online abzufragen. Dadurch wird die Transparenz im Baugenehmigungsverfahren deutlich verbessert. Der Bauherr kann dann unabhängig von den Öffnungszeiten und der räumlichen Entfernung den Stand des Verfahrens in jedem Stadium mitverfolgen.

Alle Antragsteller erhalten mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die Online-Auskunft. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten wird durch ein Standartverschlüsselungsverfahren (SSL = Secure Socket Layer) gewährleistet.

Das Online-System beantwortet Fragen

  • zum verantwortlichen Sachbearbeiter
  • zur Chronologie des Verfahrens
  • zur Vollständigkeit der Bauvorlagen und
  • zur laufenden Behördenbeteiligung.

Außerdem können die digital vorliegenden Elemente der Bauakte, insbesondere der Schriftverkehr zwischen dem Bauamt und dem Bauherrn, abgerufen werden. So können Sie schon vor Zugang der Schriftstücke oder bei Verlust derselben auf Ihrem Bildschirm nachlesen, welche Unterlagen Sie noch nachzureichen haben und welche Nebenbestimmungen mit der Baugenehmigung verbunden sind.

Folgende Zugangsarten stehen zur Verfügung:

Entwurfsverfasser müssen beim Kreisbauamt einen Zugang beantragen und können sich nach Vergabe eines Benutzer-Namens in Ihre aktuellen Verfahren einloggen.

Bauantragsauskunft Online


Das Bauamt der Kreisverwaltung Warendorf bietet die Möglichkeit, den Bearbeitungsstand des Bauantrages online abzufragen. Dadurch wird die Transparenz im Baugenehmigungsverfahren deutlich verbessert. Der Bauherr kann dann unabhängig von den Öffnungszeiten und der räumlichen Entfernung den Stand des Verfahrens in jedem Stadium mitverfolgen.

Alle Antragsteller erhalten mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die Online-Auskunft. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten wird durch ein Standartverschlüsselungsverfahren (SSL = Secure Socket Layer) gewährleistet.

Das Online-System beantwortet Fragen

  • zum verantwortlichen Sachbearbeiter
  • zur Chronologie des Verfahrens
  • zur Vollständigkeit der Bauvorlagen und
  • zur laufenden Behördenbeteiligung.

Außerdem können die digital vorliegenden Elemente der Bauakte, insbesondere der Schriftverkehr zwischen dem Bauamt und dem Bauherrn, abgerufen werden. So können Sie schon vor Zugang der Schriftstücke oder bei Verlust derselben auf Ihrem Bildschirm nachlesen, welche Unterlagen Sie noch nachzureichen haben und welche Nebenbestimmungen mit der Baugenehmigung verbunden sind.

Folgende Zugangsarten stehen zur Verfügung:

Entwurfsverfasser müssen beim Kreisbauamt einen Zugang beantragen und können sich nach Vergabe eines Benutzer-Namens in Ihre aktuellen Verfahren einloggen.

https://serviceportal.sassenberg.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/454/show
Amt 60 Bauverwaltungsamt
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

Frau

Rylka

203 (Rathaus, Erdgeschoss)

02583 309-2030
rylka@sassenberg.de

Frau

Matthes

201 (Rathaus, Erdgeschoss)

02583 309-2010
matthes@sassenberg.de