Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines räumlich abgegrenzten Gebietes. Der Bebauungsplan regelt z.B. die Bodennutzung – ob es sich also um ein reines Wohngebiet, ein Mischgebiet, ein Gewerbe- oder ein Industriegebiet handelt. Außerdem ist im Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung festgeschrieben – also z.B. das Verhältnis von überbauter Fläche zur Grundstücksfläche, die Zahl der Vollgeschosse oder die Gebäudehöhe. Weitere Bestandteile sind die Gestaltung der baulichen Anlagen, die Verkehrs- und Grünflächen, die Flächen für den Gemeinbedarf und noch vieles mehr.


Ein Bebauungsplan ist immer dann aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Die Bürgerinnen und Bürger können daran mitwirken. Der Bebauungsplan wird zusammen mit einer Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und während dieses Zeitraumes können Anregungen vorgebracht werden. Über die endgültige Fassung entscheidet der Rat der Stadt Sassenberg.

Das Bauverwaltungsamt der Stadt Sassenberg informiert Sie gerne darüber, ob auch für Ihr Grundstück ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt und welche Festsetzungen hier gelten.

Bauleitplanung


Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines räumlich abgegrenzten Gebietes. Der Bebauungsplan regelt z.B. die Bodennutzung – ob es sich also um ein reines Wohngebiet, ein Mischgebiet, ein Gewerbe- oder ein Industriegebiet handelt. Außerdem ist im Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung festgeschrieben – also z.B. das Verhältnis von überbauter Fläche zur Grundstücksfläche, die Zahl der Vollgeschosse oder die Gebäudehöhe. Weitere Bestandteile sind die Gestaltung der baulichen Anlagen, die Verkehrs- und Grünflächen, die Flächen für den Gemeinbedarf und noch vieles mehr.


Ein Bebauungsplan ist immer dann aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Die Bürgerinnen und Bürger können daran mitwirken. Der Bebauungsplan wird zusammen mit einer Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und während dieses Zeitraumes können Anregungen vorgebracht werden. Über die endgültige Fassung entscheidet der Rat der Stadt Sassenberg.

Das Bauverwaltungsamt der Stadt Sassenberg informiert Sie gerne darüber, ob auch für Ihr Grundstück ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt und welche Festsetzungen hier gelten.

Bebauungspläne https://serviceportal.sassenberg.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/455/show
Amt 60 Bauverwaltungsamt
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

Frau

Rylka

203 (Rathaus, Erdgeschoss)

02583 309-2030
rylka@sassenberg.de

Frau

Matthes

201 (Rathaus, Erdgeschoss)

02583 309-2010
matthes@sassenberg.de