Zum Feuerschutz gehören sämtliche abwehrende Maßnahmen bei Brandgefahren (Brandschutz), bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung) und Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz).