Wer seinen Wohnort wechselt, muss sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Einzug in eine Wohnung beim Meldeamt der Stadt Sassenberg persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person anmelden bzw. ummelden. Zuständig ist das Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes. Die benötigten Unterlagen gelten für die Anmeldung und Ummeldung gleichermaßen.

  • Anmeldung – Bei Zuzug von außerhalb in eine andere Gemeinde/Stadt

  • Ummeldung – Bei Umzug innerhalb einer Gemeinde/Stadt


Hinweis
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Erst wenn Sie Ihre Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erledigt haben, können Sie weitere Behörden wie Zulassungsstelle, Finanzamt etc. informieren.

Unterlagen

  • Personalausweis
  • Reisepass, wenn Sie einen besitzen
  • Meldeformular
  • Wohnungsgeberbescheinigung (vom Vermieter ausgefüllt und unterzeichnet)