Wer seinen Wohnort wechselt, muss sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Einzug in eine Wohnung beim Meldeamt der Stadt Sassenberg persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person anmelden bzw. ummelden. Zuständig ist das Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes. Die benötigten Unterlagen gelten für die Anmeldung und Ummeldung gleichermaßen.

  • Anmeldung – Bei Zuzug von außerhalb in eine andere Gemeinde/Stadt

  • Ummeldung – Bei Umzug innerhalb einer Gemeinde/Stadt


Hinweis
:
Erst wenn Sie Ihre Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erledigt haben, können Sie weitere Behörden wie Zulassungsstelle, Finanzamt etc. informieren.

Unterlagen

  • Personalausweis
  • Reisepass, wenn Sie einen besitzen
  • Meldeformular
  • Wohnungsgeberbescheinigung (vom Vermieter ausgefüllt und unterzeichnet)
An-, Ab- und Ummeldungen bei der Meldebehörde


Wer seinen Wohnort wechselt, muss sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Einzug in eine Wohnung beim Meldeamt der Stadt Sassenberg persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person anmelden bzw. ummelden. Zuständig ist das Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes. Die benötigten Unterlagen gelten für die Anmeldung und Ummeldung gleichermaßen.

  • Anmeldung – Bei Zuzug von außerhalb in eine andere Gemeinde/Stadt

  • Ummeldung – Bei Umzug innerhalb einer Gemeinde/Stadt


Hinweis
:
Erst wenn Sie Ihre Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erledigt haben, können Sie weitere Behörden wie Zulassungsstelle, Finanzamt etc. informieren.

  • Personalausweis
  • Reisepass, wenn Sie einen besitzen
  • Meldeformular
  • Wohnungsgeberbescheinigung (vom Vermieter ausgefüllt und unterzeichnet)
Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung, Einwohnermeldeamt https://serviceportal.sassenberg.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/459/show
Amt 60 Bauverwaltungsamt
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

Frau

Rabe

209 (Rathaus, Erdgeschoss)

02583 309-2090
rabe@sassenberg.de

Herr

M.

Kockmann

210 (Rathaus, Erdgeschoss)

02583 309-2100
kockmann@sassenberg.de