Das Einwohnermeldeamt der Stadt Sassenberg kann grundsätzlich Schriftstücke amtlich beglaubigen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden. Unterschriftsbeglaubigungen können ebenfalls von den Bürgerämtern vorgenommen werden, sofern dies zur Vorlage bei einer deutschen Behörde notwendig ist. 

Schriftstücke für die eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist (z.B. in Grundstückangelegenheiten, Testamente), dürfen nur von Notaren beglaubigt werden.

Nicht möglich ist es, private Schriftstücke für eine private Verwendung amtlich zu beglaubigen. Hier kann ebenfalls ein Notar weiterhelfen.
Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsbüchern (zum Beispiel Geburtsurkunden oder Eheschließungsurkunden) können nur vom zuständigen Standesamt beglaubigt werden.

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort. Bitte bringen Sie daher die Originale und Abschriften bzw. Ablichtungen der zu beglaubigenden Schriftstücke mit.

Es besteht aber auch grundsätzlich die Möglichkeit, die Kopien in den Bürgerämtern anfertigen zu lassen. Schriftstücke in ausländischer Sprache werden immer durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kopiert.

Kosten

  • 4,20 € pro Dokument
  • 0,70 € pro zu fertigende Kopie

 

Beglaubigungen


Das Einwohnermeldeamt der Stadt Sassenberg kann grundsätzlich Schriftstücke amtlich beglaubigen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden. Unterschriftsbeglaubigungen können ebenfalls von den Bürgerämtern vorgenommen werden, sofern dies zur Vorlage bei einer deutschen Behörde notwendig ist. 

Schriftstücke für die eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist (z.B. in Grundstückangelegenheiten, Testamente), dürfen nur von Notaren beglaubigt werden.

Nicht möglich ist es, private Schriftstücke für eine private Verwendung amtlich zu beglaubigen. Hier kann ebenfalls ein Notar weiterhelfen.
Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsbüchern (zum Beispiel Geburtsurkunden oder Eheschließungsurkunden) können nur vom zuständigen Standesamt beglaubigt werden.

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort. Bitte bringen Sie daher die Originale und Abschriften bzw. Ablichtungen der zu beglaubigenden Schriftstücke mit.

Es besteht aber auch grundsätzlich die Möglichkeit, die Kopien in den Bürgerämtern anfertigen zu lassen. Schriftstücke in ausländischer Sprache werden immer durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kopiert.

  • 4,20 € pro Dokument
  • 0,70 € pro zu fertigende Kopie

 

https://serviceportal.sassenberg.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/471/show
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Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

Frau

Rabe

209 (Rathaus, Erdgeschoss)

02583 309-2090
rabe@sassenberg.de

Herr

M.

Kockmann

210 (Rathaus, Erdgeschoss)

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kockmann@sassenberg.de