Unter bestimmten einzelfallabhängigen Voraussetzungen kann die deutsche Staatsangehörigkeit erworben werden. Für die Beantragung können Sie die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen. Wir leiten diese dann an den Kreis Warendorf als Bewilligungsbehörde weiter.

Rufen Sie uns an, damit wir Ihnen die in Ihrem konkreten Einzelfall erforderlichen Unterlagen benennen können.

Für die Vorlage der Unterlagen ist eine Terminabsprache erforderlich.

Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Einzelfall und wird vom Kreis Warendorf erhoben.

 

Auf folgenden Seiten finden Sie diesbezügliche weitere Informationen:

Kreis Warendorf - Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Land NRW - Einbürgerungen