Jahres- und Fünfjahresfischereischein:
Ab dem 14. Lebensjahr kann ein einen Jahres- und Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden, hierfür muss neben dem biometrischen Passbild auch ein Fischereiprüfungszeugnis vorgelegt werden.

Wenn während der Gültigkeitsdauer der Fischereischein abhandenkommt oder zerstört wird, kann auf Antrag eine Zweitschrift ausgestellt werden. Bringen Sie bitte hierfür einen amtlichen Lichtbildausweis, das Fischereiprüfungszeugnis und ein Passfoto mit.

Wenn Sie eine Fischereiprüfung ablegen möchten, wenden Sie sich bitte an die Untere Fischereibehörde (Kreis Warendorf).

Für die Zweitschrift eines Fischereiprüfungszeugnisses wenden Sie sich bitte an die Untere Fischereibehörde (Kreis Warendorf).

Jugendfischereischein:
Für Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr bis zum 16. Lebensjahr kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Dieser ist nur gültig, wenn ein Inhaber eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischein mit zum Fischen geht. Der Jugendfischereischein ist bis zum 31.12 des laufenden Jahres gültig. Die Erstbeantragung des Jugendfischereischeins ist nur durch die Eltern des Kindes möglich.

Unterlagen

  • Zeugnis der Fischerprüfung, Personalausweis sowie biometrisches Lichtbild (beim Erstantrag)
  • bei Verlängerung nur der Fischereischein
  • für den Jugendfischereischein nur das biometrische Lichtbild und Einverständnis beider Elternteile

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • Jahresfischereischein 16,00 €
  • Fünfjahresfischereischein 48,00 €
  • Jugendfischereischein 8,00 €