Führungszeugnis
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt und von dort per Post versandt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 Wochen. Der entsprechende Antrag muss persönlich beim Einwohnermeldeamt gestellt werden.
Vorraussetzung ist, dass die Person in Sassenberg mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz gemeldet ist und das 14. Lebensjahr vollendet hat. Wird diese Person gesetzlich vertreten (z.B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Personen, die von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind, können ihren Führungszeugnisantrag bei der Meldebehörde stellen, in deren Bezirk sie sich gewöhnlich aufhalten.
Für bestimmte Berufsgruppen (Arbeit mit Minderjährigen) ist ggf. ein erweitertes Führungszeugnis notwendig. Bei Antrag auf Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorzulegen. Ebenso ist es möglich ein Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- schriftlicher Nachweis bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
Rechtsgrundlagen
Kosten
- Die Gebühr für das Führungszeugnis beträgt 13,00 Euro.