Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind. Bei Ausländern darf die Ausübung einer selbstständigen Gewerbeausübung nicht durch Auflagen der Ausländerbehörde verwehrt sein (gilt nicht für EU-Bürger). Eingeschränkt sind beispielsweise überwachungsbedürftige Gewerbe, z.B. Gebrauchtwagenhandel (An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern), Reisebüros, Ehe- und Partnerschaftsvermittlungen, Schlüssel- und Sicherheitsdienste, Detekteien. In diesen Fällen ist der Gewerbeanmeldung ein aktuelles Führungszeugnis sowie ein Gewerbezentralregisterauszug beizufügen, bzw. zur Vorlage beim Fachdienst Gewerbeordnung zu beantragen. Soll ein Handwerk als Gewerbe ausgeübt werden, so sind die besonderen Anforderungen der Handwerkskammer zu berücksichtigen. Ebenfalls besonderen Anforderungen unterliegen das Gaststätten und Maklergewerbe. Eine Gewerbeanmeldung muss nicht erfolgen, wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Dazu gehören: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Bergbau sowie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten.

Anmeldung: Jede Person (auch Personengesellschaften oder juristische Personen, z.B. AG oder GmbH), die einen selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufnimmt, muss dieses Gewerbe anmelden. Ein stehendes Gewerbe sind z.B. Firmen, Versicherungsvertreter, Einzelhandelsgeschäfte u.ä. Hierzu zählen nicht Reisegewerbe, Marktverkehr, freie Gewerbe u.a.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Betrieb im Stadtgebiet Sassenberg liegt, unabhängig davon, wo die Person gemeldet ist. Dasselbe gilt auch für selbständige oder unselbständige Zweigstellen.

Wird ein Gewerbe durch Schließung (aus persönlichen Gründen), durch Verlegung der Betriebsstätte in eine andere Stadt, durch Ausscheiden aus einer Gesellschaft, durch Änderung der Rechtsform aufgegeben, bedarf es einer Gewerbeabmeldung.

Es bedarf einer Ummeldung, wenn sich ein in Sassenberg gemeldetes Gewerbe verändert, der Betrieb innerhalb des Stadtgebietes verlegt wird oder die angemeldete Tätigkeit wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die der angemeldeten Tätigkeit nicht artverwandt sind.

Unterlagen

Gewerbeanmeldung

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei juristischen Personen zusätzlich den Auszug aus dem Handelsregister
  • Soll ein sogenanntes überwachungsbedürftiges Gewerbe ausgeübt werden, ist der Gewerbeanmeldung ein aktuelles Führungszeugnis sowie ein Gewerbezentralregisterauszug beizufügen.
  • Soll ein Handwerk als Gewerbe ausgeübt werden, muss auf jeden Fall vor der Gewerbeanmeldung eine Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Handwerksnebenrolle bei der zuständigen Handwerkskammer erfolgen.
  • Auskünfte hierzu erteilt die Handwerkskammer oder der Fachbereich Ordnung und Soziales.

Gewerbeummeldung

  • Personalausweis oder Reisepass
  • die Gewerbeanmeldung

Kosten

  • Einzelgewerbe 26,00 €
  • Juristische Person 33,00 €