Von einigen Rentenversicherungsträgern – insbesondere wenn Sie eine Rente aus dem Ausland beziehen – wird häufig eine Lebensbescheinigung verlangt. In dieser Lebensbescheinigung wird belegt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung gelebt hat. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Rentenstelle übersendet Ihnen bei Bedarf einen entsprechenden Vordruck. Bringen Sie diesen bitte mit. Ansonsten bringen Sie bitte das Anschreiben des Rentenversicherungsträgers, der von Ihnen eine solche Bescheinigung verlangt, mit.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gültiger Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung
  • Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass
  • ggf. den Vordruck des Rentenversicherungsträgers

Kosten

  • Gebührenfrei sofern diese zur Vorlage bei einem Rentenversicherungsträger ist.
Lebensbescheinigungen


Von einigen Rentenversicherungsträgern – insbesondere wenn Sie eine Rente aus dem Ausland beziehen – wird häufig eine Lebensbescheinigung verlangt. In dieser Lebensbescheinigung wird belegt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung gelebt hat. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Rentenstelle übersendet Ihnen bei Bedarf einen entsprechenden Vordruck. Bringen Sie diesen bitte mit. Ansonsten bringen Sie bitte das Anschreiben des Rentenversicherungsträgers, der von Ihnen eine solche Bescheinigung verlangt, mit.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gültiger Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung
  • Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass
  • ggf. den Vordruck des Rentenversicherungsträgers
  • Gebührenfrei sofern diese zur Vorlage bei einem Rentenversicherungsträger ist.
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Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

Frau

Rabe

209 (Rathaus, Erdgeschoss)

02583 309-2090
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Herr

M.

Kockmann

210 (Rathaus, Erdgeschoss)

02583 309-2100
kockmann@sassenberg.de