Sofern Sie sofort einen Reisepass benötigen, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser wird vom Einwohnermeldeamt ausgefertigt und ist längstens 1 Jahr gültig. Wenn Sie noch mehr als 3 Tage Zeit vor Reiseantritt haben, wird Ihnen ein endgültiger Reisepass als Expresspass ausgestellt.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass in manchen Staaten ein vorläufiger Reisepass nicht zur Einreise berechtigt. Es wird daher empfohlen, dass Sie sich vorher über die Einreisevorschriften erkundigen.

Eine Vertretung ist nicht möglich.
Grundsätzlich müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein, um einen Reisepass zu beantragen. In Ausnahmefällen kann ein Antrag früher gestellt werden. Bis zum 18. Lebensjahr ist das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Vormund) erforderlich.
Ist die Ehe der Eltern geschieden oder leben sie getrennt, benötigen Sie einen Sorgerechtsbeschluß.
Bei Vormundschaften ist die Vorlage einer Bestellungsurkunde erforderlich. Bringen Sie bitte Ihren alten Pass mit, wenn Sie den neuen Reisepass abholen. Auf Wunsch geben wir Ihnen den durch uns ungültig gemachten Pass als Andenken zurück. 

Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass
  • biometrisches Passbild
  • evtl. Geburtsurkunde / Heiratsurkunde / Familienbuch

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • 26,00 € pro Pass
Vorläufiger Reisepass


Sofern Sie sofort einen Reisepass benötigen, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser wird vom Einwohnermeldeamt ausgefertigt und ist längstens 1 Jahr gültig. Wenn Sie noch mehr als 3 Tage Zeit vor Reiseantritt haben, wird Ihnen ein endgültiger Reisepass als Expresspass ausgestellt.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass in manchen Staaten ein vorläufiger Reisepass nicht zur Einreise berechtigt. Es wird daher empfohlen, dass Sie sich vorher über die Einreisevorschriften erkundigen.

Eine Vertretung ist nicht möglich.
Grundsätzlich müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein, um einen Reisepass zu beantragen. In Ausnahmefällen kann ein Antrag früher gestellt werden. Bis zum 18. Lebensjahr ist das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Vormund) erforderlich.
Ist die Ehe der Eltern geschieden oder leben sie getrennt, benötigen Sie einen Sorgerechtsbeschluß.
Bei Vormundschaften ist die Vorlage einer Bestellungsurkunde erforderlich. Bringen Sie bitte Ihren alten Pass mit, wenn Sie den neuen Reisepass abholen. Auf Wunsch geben wir Ihnen den durch uns ungültig gemachten Pass als Andenken zurück. 

  • Personalausweis / Reisepass
  • biometrisches Passbild
  • evtl. Geburtsurkunde / Heiratsurkunde / Familienbuch
  • 26,00 € pro Pass
Reisepass (vorläufiger) https://serviceportal.sassenberg.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/495/show
Amt 60 Bauverwaltungsamt
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

Frau

Rabe

209 (Rathaus, Erdgeschoss)

02583 309-2090
rabe@sassenberg.de

Herr

M.

Kockmann

210 (Rathaus, Erdgeschoss)

02583 309-2100
kockmann@sassenberg.de