Veranstaltung von Märkten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Für die Festsetzung wird je nach Größe und Art des Marktes eine Vorlaufzeit von ca. vier Wochen benötigt.

Vor der Festsetzung eines Marktes melden Sie sich gerne bei dem aufgeführten Ansprechpartner.

Unterlagen

  • Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Detaillierte Zeichnung/Anzahl Verkaufsstände/Marktstände

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • zwischen 50,00 € - 500,00 €

Zuständige Stelle

Amt 60 Bauverwaltungsamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg

02583 309-0
02583 309-8800

Ansprechpartner

Märkte


Veranstaltung von Märkten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Für die Festsetzung wird je nach Größe und Art des Marktes eine Vorlaufzeit von ca. vier Wochen benötigt.

Vor der Festsetzung eines Marktes melden Sie sich gerne bei dem aufgeführten Ansprechpartner.

  • Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Detaillierte Zeichnung/Anzahl Verkaufsstände/Marktstände
  • zwischen 50,00 € - 500,00 €
Wochenmarkt https://serviceportal.sassenberg.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/519/show
Amt 60 Bauverwaltungsamt
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

Herr

Lüffe

212 (Rathaus, Erdgeschoss)

02583 309-2120
lueffe@sassenberg.de