Sie fühlen sich durch Lärm belästigt? Egal ob Party, Fernseher oder Rasenmäher - gerade in direkter Nachbarschaft gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Mit Beschwerden über Lärm können Sie sich an das Ordnungsamt der Stadt Sassenberg (innerhalb der Öffnungszeiten) oder an die Polizei (auch nachts)  wenden.

Je nachdem wodurch der Lärm verursacht wird, gelten unterschiedliche Bestimmungen.  Neben der Stadt Sassenberg und der Polizei ist  je nach Lärmursache auch der Kreis Warendorf (Immissionsschutz) zuständig.

Auf dieser Seite können Sie sich über Ihre Rechte informieren und die mögliche Vorgehensweise bei einer Lärmbelästigung. Unten in den Rechtsgrundlagen auf dieser Seite finden Sie auch die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Sassenberg, in der beispielsweise die Mittagsruhe oder Nachtruhe klar geregelt sind. Hier können Sie im Zweifel nachlesen, welche Regeln gelten.

Für den Einsatz von Maschinen, die mit erheblicher Lärmeinwirkung verbunden sind, gelten nach der Maschinenlärmschutzverordnung besondere Ruhezeiten. 

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes zur Verfügung.

Lärmbekämpfung


Sie fühlen sich durch Lärm belästigt? Egal ob Party, Fernseher oder Rasenmäher - gerade in direkter Nachbarschaft gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Mit Beschwerden über Lärm können Sie sich an das Ordnungsamt der Stadt Sassenberg (innerhalb der Öffnungszeiten) oder an die Polizei (auch nachts)  wenden.

Je nachdem wodurch der Lärm verursacht wird, gelten unterschiedliche Bestimmungen.  Neben der Stadt Sassenberg und der Polizei ist  je nach Lärmursache auch der Kreis Warendorf (Immissionsschutz) zuständig.

Auf dieser Seite können Sie sich über Ihre Rechte informieren und die mögliche Vorgehensweise bei einer Lärmbelästigung. Unten in den Rechtsgrundlagen auf dieser Seite finden Sie auch die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Sassenberg, in der beispielsweise die Mittagsruhe oder Nachtruhe klar geregelt sind. Hier können Sie im Zweifel nachlesen, welche Regeln gelten.

Für den Einsatz von Maschinen, die mit erheblicher Lärmeinwirkung verbunden sind, gelten nach der Maschinenlärmschutzverordnung besondere Ruhezeiten. 

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes zur Verfügung.

https://serviceportal.sassenberg.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/532/show
Amt 60 Bauverwaltungsamt
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

Herr

Graf

212 (Rathaus, Erdgeschoss)

02583 309-2121
graf@sassenberg.de

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