Die Bekämpung von Schädlingen auf öffentlichen Flächen, an Bachläufen und im Bereich der Kanalisation wird durch ein privates Schädlingsbekämpungsunternehmen durchgeführt.

Bei größem Rattenbefall eines Kanalnetzes findet eine flächendeckende Auslegung der Köder statt.

Kosten

  • Die Kosten für die Bekämpung von Schädlingen auf Privatgrundstücken trägt der Eigentümer.

Zuständige Stelle

Amt 60 Bauverwaltungsamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg

Ansprechpartner