a)
Erteilung einer Gaststättenerlaubnis

b) Vorübergehende Gestattung eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes

zu a):

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis des Ordnungsamtes der Stadt Sassenberg. Da sichergestellt sein soll, dass nur verantwortungsbewusste Personen diese Konzession bekommen, müssen Antragssteller und -stellerinnen eine ganze Reihe von Nachweisen erbringen. Besonders hilfreich bei der Vorbereitung ist das

Infocenter Gewerbeanmeldung NRW“              

auf der Homepage von „Go! Das Gründungsnetzwerk NRW“. Hier können Sie Ihrgesamtes Vorhaben online durchspielen und erhalten dabei eine Liste aller Dinge, die Sie noch beachten müssen.

zu b):

Sie wollen anlässlich einer Veranstaltung alkoholische Getränke verkaufen und damit einen Gewinn erzielen? Wenn Sie alkoholische Getränke nicht zum „Selbstkostenpreis“ (= Einkaufspreis!) abgeben, dann benötigen Sie immer eine vorübergehende Erlaubnis durch das Ordnungsamt der Stadt Sassenberg. Falls die Veranstaltung etwas größer wird, sollten Sie rechtzeitig Kontakt mit dem Ordnungsamt aufnehmen. Denn je nach Art und Umfang wird es erforderlich, dass Sie aus Sicherheitsgründen verschiedene Auflagen erfüllen.

Unterlagen

  • a) siehe Antragsformular
  • b) schriftlicher formloser Antrag, 6 Wochen vor der Veranstaltung

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • a) 500,00 €; davon Vorausleistung von 250,00 € bei Antragstellung
  • b) Mindestens 25,00 €
Gaststättenerlaubnis


a)
Erteilung einer Gaststättenerlaubnis

b) Vorübergehende Gestattung eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes

zu a):

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis des Ordnungsamtes der Stadt Sassenberg. Da sichergestellt sein soll, dass nur verantwortungsbewusste Personen diese Konzession bekommen, müssen Antragssteller und -stellerinnen eine ganze Reihe von Nachweisen erbringen. Besonders hilfreich bei der Vorbereitung ist das

Infocenter Gewerbeanmeldung NRW“              

auf der Homepage von „Go! Das Gründungsnetzwerk NRW“. Hier können Sie Ihrgesamtes Vorhaben online durchspielen und erhalten dabei eine Liste aller Dinge, die Sie noch beachten müssen.

zu b):

Sie wollen anlässlich einer Veranstaltung alkoholische Getränke verkaufen und damit einen Gewinn erzielen? Wenn Sie alkoholische Getränke nicht zum „Selbstkostenpreis“ (= Einkaufspreis!) abgeben, dann benötigen Sie immer eine vorübergehende Erlaubnis durch das Ordnungsamt der Stadt Sassenberg. Falls die Veranstaltung etwas größer wird, sollten Sie rechtzeitig Kontakt mit dem Ordnungsamt aufnehmen. Denn je nach Art und Umfang wird es erforderlich, dass Sie aus Sicherheitsgründen verschiedene Auflagen erfüllen.

  • a) siehe Antragsformular
  • b) schriftlicher formloser Antrag, 6 Wochen vor der Veranstaltung
  • a) 500,00 €; davon Vorausleistung von 250,00 € bei Antragstellung
  • b) Mindestens 25,00 €
https://serviceportal.sassenberg.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/537/show
Amt 60 Bauverwaltungsamt
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

Herr

Lüffe

212 (Rathaus, Erdgeschoss)

02583 309-2120
lueffe@sassenberg.de