Die Stadt Sassenberg zahlt ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Zuschuss zu den Gebühren der Abfallentsorgung, wenn sich mindestens zwei Kinder unter drei Jahren im Haushalt befinden oder im Haushalt eine pflegebedürftige Person lebt, deren Pflegegrad III oder mehr beträgt und die Person unter einer Inkontinenz leidet.

Der Zuschuss beträgt 65,00 € pro Jahr und wird erstmalig im Jahr 2022 gewährt.

Anträge können Sie im Amt für soziale Angelegenheiten telefonisch unter 02583/309-3120 oder per E-Mail unter stadt@sassenberg.de anfordern. Ebenso können Sie den Antrag hier herunterladen.

Den Antrag und die Richtlinie zur Gewährung des Zuschusses finden Sie im rechten Bereich unter der Rubrik Downloads.

Zuschuss zu den Gebühren der Abfallentsorgung

 

Die Stadt Sassenberg zahlt ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Zuschuss zu den Gebühren der Abfallentsorgung, wenn sich mindestens zwei Kinder unter drei Jahren im Haushalt befinden oder im Haushalt eine pflegebedürftige Person lebt, deren Pflegegrad III oder mehr beträgt und die Person unter einer Inkontinenz leidet.

Der Zuschuss beträgt 65,00 € pro Jahr und wird erstmalig im Jahr 2022 gewährt.

Anträge können Sie im Amt für soziale Angelegenheiten telefonisch unter 02583/309-3120 oder per E-Mail unter stadt@sassenberg.de anfordern. Ebenso können Sie den Antrag hier herunterladen.

Den Antrag und die Richtlinie zur Gewährung des Zuschusses finden Sie im rechten Bereich unter der Rubrik Downloads.

Unterstützung, Abfallgebühren https://serviceportal.sassenberg.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/16710/show
Amt 50 Amt für soziale Angelegenheiten
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

Herr

Helfers

Amtsleiter/in

312 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02583 309-3120
helfers@sassenberg.de