Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres. Die Aufnahme jüngerer Kinder ist grundsätzlich möglich, wenn diese schulfähig sind. Die Anmeldung hat bis zum 15. November des Vorjahres zu erfolgen. Die genauen Anmeldetermine werden von den Schulen im Einvernehmen mit dem Schulträger festgelegt und bekannt gegeben.

Zum Besuch einer weiterführenden Schule sind die Schüler/innen von den Eltern für die Schule der gewählten Schulform (unter Berücksichtigung der Empfehlung der Grundschule) anzumelden. Der Anmeldezeitraum liegt i.d.R. im Februar. Die genauen Zeiträume werden vom Schulträger im Einvernehmen mit den Schulen festgelegt.

Rechtsgrundlagen

Schulanmeldung


Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres. Die Aufnahme jüngerer Kinder ist grundsätzlich möglich, wenn diese schulfähig sind. Die Anmeldung hat bis zum 15. November des Vorjahres zu erfolgen. Die genauen Anmeldetermine werden von den Schulen im Einvernehmen mit dem Schulträger festgelegt und bekannt gegeben.

Zum Besuch einer weiterführenden Schule sind die Schüler/innen von den Eltern für die Schule der gewählten Schulform (unter Berücksichtigung der Empfehlung der Grundschule) anzumelden. Der Anmeldezeitraum liegt i.d.R. im Februar. Die genauen Zeiträume werden vom Schulträger im Einvernehmen mit den Schulen festgelegt.

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Amt 10 Hauptamt
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

Frau

Wiewel

303 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

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Herr

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