In der Vergangenheit war für jede öffentliche Grundschule und jede öffentliche Berufsschule durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulbezirk zu bilden. Für andere Schulen konnte der Schulträger durch Rechtsverordnung Schuleinzugsbereiche bilden.

Die Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche (außer für Förderschulen) sind seit 01.08.2008 abgeschafft. Jedes Kind hat jetzt einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.

Hinsichtlich der Aufnahmekapazität hat die Stadt Sassenberg die maximale Zügigkeit ihrer Grundschulen wie folgt festgelegt:

  • Johannesschule 4-zügig
  • St.-Nikolaus-Schule 2-zügig
  • Grundschule Füchtorf 2-zügig

Rechtsgrundlagen

Schulbezirke


In der Vergangenheit war für jede öffentliche Grundschule und jede öffentliche Berufsschule durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulbezirk zu bilden. Für andere Schulen konnte der Schulträger durch Rechtsverordnung Schuleinzugsbereiche bilden.

Die Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche (außer für Förderschulen) sind seit 01.08.2008 abgeschafft. Jedes Kind hat jetzt einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.

Hinsichtlich der Aufnahmekapazität hat die Stadt Sassenberg die maximale Zügigkeit ihrer Grundschulen wie folgt festgelegt:

  • Johannesschule 4-zügig
  • St.-Nikolaus-Schule 2-zügig
  • Grundschule Füchtorf 2-zügig
https://serviceportal.sassenberg.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/258/show
Amt 10 Hauptamt
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

Frau

Wiewel

303 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02583 309-3060
wiewel@sassenberg.de

Herr

Depenwisch

306 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02583 309-3060
depenwisch@sassenberg.de