Die jährliche Unterrichtszeit wird durch die Schulferien gegliedert, die gemäß dem "Hamburger Abkommen" zwischen den Ländern in erster Linie nach pädagogischen Gesichtspunkten festzusetzen sind und bundeseinheitlich 75 Werktage pro Schuljahr dauern. Die zeitliche Verteilung der Ferien wird jeweils durch die vom Schulministerium erlassene Ferienordnung festgelegt. Diese sieht auch bewegliche Ferientage vor, die von der jeweiligen Schulkonferenz zu terminieren sind.

Zuständige Stelle

Amt 10 Hauptamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg

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